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Neu Dokument-ID: 060218

Vorschrift

NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992 (NÖ AWG 1992)

Inhaltsverzeichnis

§ 12. Getrennte Erfassung von Müll im Pflichtbereich

idF LGBl. 8240-6 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2015

(1) Wird eine getrennte Erfassung von Müll durchgeführt, sind dementsprechende Müllbehälter vorzusehen. Der getrennte Müll ist in den bereitgestellten Müllbehältern bestimmungsgemäß zu erfassen.

(2) § 11 findet sinngemäß Anwendung.