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Dokument-ID: 1055367
Tierische Nebenprodukte-Entsorgungsverordnung 2017 (TNPVO 2017)
§ 12. Registrierungs-, Zulassungs- und Kontrollgebühr
(1) Die Höhe der Gebühr für die Vornahme einer Registrierung beträgt EUR 100,-.
(2) Die Höhe der Gebühr für die Erteilung einer Zulassung beträgt EUR 145,-.
(3) Die Höhe der Kontrollgebühr beträgt je Kontrolle EUR 45,- pro angefangene halbe Stunde und Kontrollorgan.