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Neu Dokument-ID: 594170

Vorschrift

Oö. Abfallwirtschaftsplan 1999

Inhaltsverzeichnis

§ 13. Sperrige Abfälle

idF LGBl. Nr. 104/1999 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2000

Bei der Abfuhr der sperrigen Abfälle sind Altstoffe getrennt zu erfassen und einer Verwertung zuzuführen. Wenn eine Trennung im Zuge der Abfuhr nicht durchgeführt wird (z.B. bei Sammlung mittels Großbehältern), ist eine nachfolgende Aussortierung der Altstoffe durchzuführen.