Neu
Dokument-ID: 168766
Kärntner Abfallwirtschaftsordnung 2004 (K-AWO)
§ 14. Einbringung in Abfall- und Sammelbehälter
Das Einbringen von Abfällen in andere als für die jeweilige Abfallart oder den jeweiligen Altstoff vorgesehenen Abfall- oder Sammelbehälter und das Einbringen heißer Abfälle in Abfallbehälter der Müllabfuhr ist verboten. Außerhalb des Befüll- oder Einsammelvorganges sind die Behälter entsprechend ihrer Art geschlossen zu halten.