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Neu Dokument-ID: 168766

Vorschrift

Kärntner Abfallwirtschaftsordnung 2004 (K-AWO)

Inhaltsverzeichnis

§ 14. Einbringung in Abfall- und Sammelbehälter

idF LGBl. Nr. 17/2004 | Datum des Inkrafttretens 24.04.2004

Das Einbringen von Abfällen in andere als für die jeweilige Abfallart oder den jeweiligen Altstoff vorgesehenen Abfall- oder Sammelbehälter und das Einbringen heißer Abfälle in Abfallbehälter der Müllabfuhr ist verboten. Außerhalb des Befüll- oder Einsammelvorganges sind die Behälter entsprechend ihrer Art geschlossen zu halten.