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Dokument-ID: 594435
1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung
§ 148. Musikschulverband Dunkelsteinerwald der Gemeinden Neidling, Karlstetten, Schönbühel-Aggsbach und Dunkelsteinerwald
Die von den Gemeinden Neidling, Karlstetten, Dunkelsteinerwald und Schönbühel-Aggsbach beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes „Musikschulverband Dunkelsteinerwald der Gemeinden Neidling, Karlstetten, Schönbühel-Aggsbach und Dunkelsteinerwald” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2001 wirksam.