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Dokument-ID: 119780
4. ABSCHNITT
Wiener Abfallwirtschaftsgesetz (Wr. AWG)
4. ABSCHNITT
Sammlung und Behandlung von Müll
§ 16. Öffentliche Müllabfuhr
Der Gemeinde Wien obliegt zum Schutz der öffentlichen Interessen (§ 1 Abs. 3) die Sammlung (öffentliche Müllabfuhr) und Behandlung des Mülls, der im Gebiet des Landes Wien angefallen ist, vorbehaltlich der in § 18 geregelten Ausnahmen.