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Neu Dokument-ID: 1191576

Vorschrift

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Inhaltsverzeichnis

§ 188. Gemeindeverband der Musik- und Kunstschule Bucklige Welt

idF LGBl. Nr. 57/2025 | Datum des Inkrafttretens 12.06.2025

(1) Die von den Gemeinden Bad Schönau und Kirchschlag in der Buckligen Welt beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musik- und Kunstschule Bucklige Welt“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2025 wirksam.

(2) Der Übergang der Gemeindeverbände „Gemeindeverband der Musikschule Bucklige Welt-Mitte“ und „Gemeindeverband der Musikschule Bucklige Welt-Süd“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musik- und Kunstschule Bucklige Welt“ sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und den Verbandsversammlungen am 10. Oktober 2024, am 6. November 2024 und am 20. Jänner 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2, 6, 10, 13 und 15) wird genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Bad Schönau und Kirchschlag in der Buckligen Welt treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Hochneukirchen-Gschaidt, Hochwolkersdorf, Hollenthon, Krumbach, Lichtenegg, Schwarzenbach und Wiesmath hinzu.

(LGBl. Nr. 57/2025)