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Dokument-ID: 1190081
Altlastenbeurteilungsverordnung (ALBV)
§ 2. Probenahme- und Analysemethoden
Die Probenahme und die Untersuchung von Bodenluft-, Feststoff- und Grundwasserproben haben nach dem Stand der Technik zu erfolgen. Insbesondere können die in Anhang 1 genannten Methoden angewendet werden.