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Neu Dokument-ID: 1006881

Vorschrift

Geschäftsordnung des Abfallwirtschaftsbeirates

Inhaltsverzeichnis

§ 2. Tagesordnung

idF LGBl. Nr. 4/1995 | Datum des Inkrafttretens 19.01.1995

Die Tagesordnung wird vom Vorsitzenden festgelegt. Die Sitzungsteilnehmer können am Beginn der Sitzung eine Ergänzung oder Abänderung der Tagesordnung beantragen. Über einen derartigen Antrag hat der Vorsitzende eine Abstimmung durchzuführen, wobei für die Annahme der Ergänzung oder Abänderung der Tagesordnung eine einfache Mehrheit genügt.