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Neu Dokument-ID: 062880

Vorschrift

Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz 1998 (S. AWG)

Inhaltsverzeichnis

§ 20. Entstehen des Gebührenanspruchs

idF LGBl. Nr. 19/2006 | Datum des Inkrafttretens 01.03.2006

(1) Der Gebührenanspruch auf die Abfallwirtschaftsgebühr und die allfällige Zusatzgebühr entsteht mit dem Beginn jenes Monats, das auf das Entstehen der Verpflichtung zur Teilnahme an der Erfassung durch die Gemeinde (§§ 10, 11, 12 und 14) folgt.

(2) Änderungen in den für die Gebührenberechnung maßgeblichen Umständen werden mit Beginn des darauf folgenden Monats wirksam.