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Dokument-ID: 119792
Wiener Abfallwirtschaftsgesetz (Wr. AWG)
§ 23. Eigentümerwechsel
Ein Eigentümerwechsel an einer Liegenschaft ist dem Magistrat vom bisherigen und vom neuen Eigentümer binnen zwei Wochen nach Eigentumsübergang schriftlich anzuzeigen.