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Dokument-ID: 120886
IX. ABSCHNITT
Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 (Oö. AWG 2009)
IX. ABSCHNITT
SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
§ 26. Aufgaben der Gemeinden
Die in diesem Landesgesetz geregelten Aufgaben der Gemeinden bzw. der Bezirksabfallverbände sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.