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Dokument-ID: 119754
Wiener Abfallwirtschaftsgesetz (Wr. AWG)
§ 2e. Entscheidungsfindung
Der Umweltbericht, die abgegebenen Stellungnahmen und die eventuellen Ergebnisse der grenzüberschreitenden Konsultationen sind bei der Beschlussfassung des Abfallwirtschaftsplans durch die Landesregierung zu berücksichtigen.