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Dokument-ID: 082064
Steiermärkisches Abfallwirtschaftsgesetz 2004 (StAWG 2004)
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 3. Abgrenzung des Geltungsbereiches
Dieses Gesetz gilt nicht für gefährliche Abfälle. Es ist nicht anzuwenden, soweit bundesgesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.