© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 594440

Vorschrift

Abfallabfuhrverordnung

Inhaltsverzeichnis

§ 3. Art und Anzahl der Abfallbehälter

idF LGBl. Nr. 28/2006 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2006

(1) Die Gemeinde ist verpflichtet, für die Sammlung und Abfuhr der Restabfälle sowie der Bioabfälle Abfallbehälter zur Verwendung vorzuschreiben, die eine möglichst verursachergerechte Zuordnung zu den Abfallbesitzern erlauben.

(2) Die Gemeinde hat Anzahl und Größe der zu verwendenden Abfallbehälter unter Berücksichtigung der vorgesehenen Abfuhrtermine (§ 6) so festzulegen, dass die üblicherweise anfallenden Mengen an Restabfällen und Bioabfällen in ordnungsgemäß verschlossenen Abfallbehältern untergebracht und zur Abfuhr bereitgestellt werden können.