© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1055857

Vorschrift

Umweltschutz- und Umweltinformationsgesetz (UUIG)

Inhaltsverzeichnis

§ 3. Genehmigungspflicht, Anzeigepflicht

idF LGBl Nr 39/2014 | Datum des Inkrafttretens 01.06.2014

(1) Die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung einer Anlage gemäß § 1 Abs 1 sowie ein Sanierungskonzept gemäß § 10 Abs 4 bedürfen der Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde.

(2) Nicht von Abs 1 erfasste Änderungen einer Anlage gemäß § 1 Abs 1, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können, sind der Bezirksverwaltungsbehörde spätestens vier Wochen vor ihrer Ausführung anzuzeigen.