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Dokument-ID: 021058
Altölverordnung 2002
§ 3. Motoröle
Motoröle mit folgenden Zusätzen dürfen nicht in den gewerblichen Verkehr gebracht werden:
- Halogenhältige Zusätze,
- Cadmium und dessen Verbindungen,
- Quecksilber und dessen Verbindungen,
- Arsen und dessen Verbindungen.