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Dokument-ID: 377201
Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012)
§ 32. Antragstellung
Der Antragsteller hat dem Antrag auf Erteilung einer Konzession folgende Unterlagen anzuschließen:
- Angaben über den Sitz und die Rechtsform;
- die Satzung oder den Gesellschaftsvertrag;
- den Geschäftsplan, aus dem der organisatorische Aufbau des Unternehmens und die internen Kontrollverfahren hervorgehen; weiters hat der Geschäftsplan eine Budgetvorschau für die ersten drei Geschäftsjahre zu enthalten;
- eine Beschreibung der zur Verfügung stehenden technischen und organisatorischen Infrastruktur;
- ein Nachweis von zumindest drei Jahren praktischer Erfahrung im Fahrplan- und Bilanzgruppenmanagement;
- die Höhe des den Vorständen im Inland unbeschränkt und ohne Belastung zur freien Verfügung stehenden Anfangskapitals;
- die Identität und die Höhe des Beteiligungsbetrages der Eigentümer, die eine qualifizierte Beteiligung am Unternehmen halten, sowie die Angabe der Konzernstruktur, sofern diese Eigentümer einem Konzern angehören;
- die Namen der vorgesehenen Vorstände und deren Qualifikation zum Betrieb des Unternehmens.