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Dokument-ID: 060242
6. Abschnitt
NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992 (NÖ AWG 1992)
6. Abschnitt
Schlußbestimmungen
§ 32. Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinden sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.