Neu
Dokument-ID: 044778
Deponieverordnung 2008 (DVO 2008)
§ 32. Qualitätssicherung
Zur Sicherung einer gleich bleibend hohen Ausführungsqualität aller Herstellungsarbeiten gemäß den §§ 22 Abs. 4 und 25 bis 31 ist ein Qualitätssicherungssystem zu betreiben. Anhang 3 Kapitel 5 ist anzuwenden.