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Dokument-ID: 223422
Bgld. Abfallwirtschaftsgesetz 1993
§ 39. Anzeigepflicht
Bei Wechsel des Eigentumes (der Innehabung) an einem im Pflichtbereich gelegenen Grundstück haben der bisherige Eigentümer (Inhaber) und der neue Eigentümer (Inhaber) dem Verband dies innerhalb von vier Wochen anzuzeigen.