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Neu Dokument-ID: 416059

Vorschrift

Tiroler Abfallgebührengesetz

Inhaltsverzeichnis

§ 4. Grundgebühr

idF LGBl. Nr. 36/1991 | Datum des Inkrafttretens 01.07.1991

(1) Die Grundgebühr ist nach grundstücksbezogenen Merkmalen, wie insbesondere Größe und Verwendungszweck von Grundstücken und Gebäuden sowie Anzahl der Bewohner, festzusetzen.

(2) Der Gebührenanspruch entsteht mit der Bereitstellung von Einrichtungen und Anlagen zur Entsorgung von Abfällen sowie der Abfallberatung.