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Neu Dokument-ID: 1259648

Vorschrift

Oö. Tiermaterialienverordnung 2025 (Oö. TMV 2025)

Inhaltsverzeichnis

§ 5. Leistungsvereinbarung

idF LGBl. Nr. 45/2025 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2025

Das Land OÖ schließt mit einem geeigneten Betrieb eine Leistungsvereinbarung hinsichtlich folgender Leistungen ab:

  1. Abholung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten aus der Gemeindesammelstelle sowie von herrenlosen Falltieren und von tierischen Nebenprodukten gemäß § 3 Abs. 8;
  2. Abholung und Beseitigung von Falltieren aus landwirtschaftlichen Betrieben;
  3. Abholung und Beseitigung von Falltieren aus Tierkliniken und Tierarztpraxen.