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Dokument-ID: 1259648
Oö. Tiermaterialienverordnung 2025 (Oö. TMV 2025)
§ 5. Leistungsvereinbarung
Das Land OÖ schließt mit einem geeigneten Betrieb eine Leistungsvereinbarung hinsichtlich folgender Leistungen ab:
- Abholung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten aus der Gemeindesammelstelle sowie von herrenlosen Falltieren und von tierischen Nebenprodukten gemäß § 3 Abs. 8;
- Abholung und Beseitigung von Falltieren aus landwirtschaftlichen Betrieben;
- Abholung und Beseitigung von Falltieren aus Tierkliniken und Tierarztpraxen.