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Neu Dokument-ID: 922024

Vorschrift

Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002)

Inhaltsverzeichnis

§ 59i. Domino-Effekt

idF BGBl. I Nr. 70/2017 | Datum des Inkrafttretens 20.06.2017

Zwischen Seveso-Betrieben und benachbarten Betrieben, bei denen aufgrund ihres Standortes und ihrer Nähe zueinander sowie ihrer Seveso-Stoffe ein erhöhtes Risiko schwerer Unfälle besteht oder diese Unfälle folgenschwerer sein können (Domino-Effekt), hat ein Austausch zweckdienlicher Informationen stattzufinden, die für das Sicherheitskonzept, für den Sicherheitsbericht, den internen Notfallplan oder das Sicherheitsmanagementsystem von Bedeutung sind.

(BGBl. I Nr. 70/2017)