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Dokument-ID: 1258892
Burgenländische Tiermaterialienverordnung 2024 (Bgld. TMV 2024)
§ 6. Registrierungs-, Zulassungs- und Kontrollgebühren
(1) Die Gebühr für die Registrierung und für die Erteilung einer Betriebszulassung gemäß § 3 Tiermaterialiengesetz wird
- mit einem Grundbetrag von 200,00 Euro und
- einem Zuschlag von jeweils 45,00 Euro für die nachstehenden Betriebskategorien festgesetzt:
- Zwischenbehandlungsbetrieb;
- Lagerbetrieb;
- Verbrennungs- und Mitverbrennungsanlage;
- Verarbeitungsbetrieb für Materialien der Kategorien 1 und 2;
- Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 3;
- Fettverarbeitungsbetrieb für Materialien der Kategorien 2 und 3;
- Biogasanlage;
- Kompostieranlage;
- Heimtierfutterbetrieb;
- technische Anlagen.
(2) Die Gebühr für jede Kontrolle gemäß § 5 Tiermaterialiengesetz beträgt 45,00 Euro für jede angefangene halbe Stunde und jedes Kontrollorgan.