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Neu Dokument-ID: 1194309

Vorschrift

Recyclinggips-Verordnung

Inhaltsverzeichnis

§ 7. Beginn der verpflichtenden Verwendung elektronischer Spezifikationen und Anwendungen

idF BGBl. II Nr. 415/2024 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2025

Für elektronische Übermittlungen sind die durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie am EDM-Portal (edm.gv.at) veröffentlichten Spezifikationen und die für die elektronischen Übermittlungen über das Register eingerichteten Anwendungen zu verwenden. Die Verwendung der jeweiligen Anwendung ist nach Ablauf eines Monats nach ihrer Übernahme in den Regelbetrieb verpflichtend. Die Information über die Übernahme in den Regelbetrieb erfolgt am EDM-Portal.