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Dokument-ID: 1055345
Tierische Nebenprodukte-Entsorgungsverordnung 2017 (TNPVO 2017)
§ 7. Jahresbericht
Alle zugelassenen Betriebe bzw. Unternehmer haben bis spätestens 1. März des Folgejahres dem Landeshauptmann einen Bericht über die im vergangenen Jahr übernommenen tierischen Nebenprodukte vorzulegen, aus dem Art und Menge der tierischen Nebenprodukte sowie die Art der Beseitigung oder Verarbeitung ersichtlich sind.