© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 594307

Vorschrift

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Inhaltsverzeichnis

§ 74. Gemeindeabwasserverband Langenlois

idF LGBl. Nr. 96/2020 | Datum des Inkrafttretens 08.12.2020

(1) Die von den Gemeinden Langenlois und Schönberg am Kamp beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeabwasserverband Langenlois-Schönberg am Kamp” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1992 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Hadersdorf-Kammern sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 28. September 2020 und am 3. November 2020 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1, § 2, § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 3 und 4, § 6 Abs. 1 und 3, § 9 Abs. 2, § 11 Abs. 3, § 14 und § 15) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2021 wirksam.

(LGBl. Nr. 96/2020)