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Dokument-ID: 594310
1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung
§ 77. Gemeindeabwasserverband Unteres Schmidatal
Die von den Gemeinden Hausleiten und Stetteldorf am Wagram beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeabwasserverband Unteres Schmidatal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1993 wirksam.