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Dokument-ID: 594313
1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung
§ 80. Gemeindeabwasserverband Mittleres Schmidatal
Die von den Gemeinden Groß-Weikersdorf, Heldenberg, Rußbach und Stetteldorf am Wagram beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeabwasserverband Mittleres Schmidatal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1993 wirksam.