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Neu Dokument-ID: 594639

Vorschrift

VO über die Berechnung der Recyclingeffizienz für Altbatterien und Altakkumulatoren

Inhaltsverzeichnis

ANHANG III

Methode für die Berechnung der Recyclingquote des Cadmiumgehalts

  1. Die Recyclingquote des Cadmiumgehalts wird wie folgt berechnet:
    formel3

    Dabei ist
    RCd = die berechnete Quote des recycelten Cadmiums (Cd) aus einem Recyclingverfahren für die Zwecke von Artikel 12 Absatz 4 der Richtlinie 2006/66/EG [in m %];
    mCd Output = die Masse des Cadmiums in den anrechenbaren Outputfraktionen ist der Cadmiumgehalt in diesen durch das Recycling von Nickel-Cadmium-Batterien und -Akkumulatoren pro Kalenderjahr erzeugten Fraktionen [in Tonnen];
    mCd = die Masse des Cadmiums in der dem Batterie-Recyclingverfahren zugeführten Inputfraktion, definiert als Produkt aus dem Jahresdurchschnitt des Cadmiumgehalts der Nickel-Cadmium-Altbatterien und Altakkumulatoren und der pro Kalenderjahr zugeführten Masse von Nickel-Cadmium-Batterien und -Akkumulatoren [in Tonnen].
  2. Das am Ende des Recyclingverfahrens in der Outputfraktion Schlacke enthaltene Cadmium (Cd) wird bei der Recyclingquote des Cadmiumgehalts nicht berücksichtigt.