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Neu Dokument-ID: 469143

Vorschrift

Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte 2012

Inhaltsverzeichnis

ANHANG V

MINDESTZIELVORGABEN FÜR DIE VERWERTUNG GEMÄSS ARTIKEL 11

Teil 1: Mindestzielvorgaben je Kategorie vom 13. August 2012 bis zum 14. August 2015 in Bezug auf die Gerätekategorien des Anhangs I:

  1. Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 1 oder 10 des Anhangs I fallen,
    • sind zu 80 % zu verwerten und
    • zu 75 % zu rezyklieren.
  2. Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 3 oder 4 des Anhangs I fallen,
    • sind zu 75 % zu verwerten und
    • zu 65 % zu rezyklieren.
  3. Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 2, 5, 6, 7, 8 oder 9 des Anhangs I fallen,
    • sind zu 70 % zu verwerten und
    • zu 50 % zu rezyklieren.
  4. Gasentladungslampen sind zu 80 % zu rezyklieren.

Teil 2: Mindestzielvorgaben je Kategorie vom 15. August 2015 bis zum 14. August 2018 in Bezug auf die Gerätekategorien des Anhangs

  1. Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 1 oder 10 des Anhangs I fallen,
    • sind zu 85 % zu verwerten und
    • zu 80 % zur Wiederverwendung vorzubereiten und zu rezyklieren.
  2. Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 3 oder 4 des Anhangs I fallen,
    • sind zu 80 % zu verwerten und
    • zu 70 % zur Wiederverwendung vorzubereiten und zu rezyklieren.
  3. Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 2, 5, 6, 7, 8 oder 9 des Anhangs I fallen,
    • sind zu 75 % zu verwerten und
    • zu 55 % zur Wiederverwendung vorzubereiten und zu rezyklieren.
  4. Gasentladungslampen sind zu 80 % zu rezyklieren.

Teil 3: Mindestzielvorgaben je Kategorie ab dem 15. August 2018 in Bezug auf die Gerätekategorien des Anhangs III:

  1. Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 1 oder 4 des Anhangs III fallen,
    • sind zu 85 % zu verwerten und
    • zu 80 % zur Wiederverwendung vorzubereiten und zu rezyklieren.
  2. Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 2 des Anhangs III fallen,
    • sind zu 80 % zu verwerten und
    • zu 70 % zur Wiederverwendung vorzubereiten und zu rezyklieren.
  3. Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 5 oder 6 des Anhangs III fallen,
    • sind zu 75 % zu verwerten und
    • zu 55 % zur Wiederverwendung vorzubereiten und zu rezyklieren.
  4. Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 3 des Anhangs III fallen, sind zu 80 % zu rezyklieren.