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Dokument-ID: 934171
Verordnung über tierische Nebenprodukte
Abschnitt 3
Verarbeitungsnormen für die Entseuchung/Pasteurisierung
Die Entseuchung/Pasteurisierung gemäß Absatz 1 Ziffer i dieses Kapitels hat gemäß den Verarbeitungsnormen in Anhang V Kapitel I Abschnitt 1 Nummer 1 oder gemäß alternativen Umwandlungsparametern zu erfolgen, die gemäß Anhang V Kapitel III Abschnitt 2 Nummer 1 genehmigt wurden.