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Dokument-ID: 1153178

Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen
Anlage 1
Pfandsymbol
Die Einweggetränkegebinde gemäß § 4 sind sichtbar, erkennbar und dauerhaft mit dem hier abgebildeten Pfandsymbol (Wort-Bildmarke) zu kennzeichnen:

Abbildung 1: Pfandsymbol