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Neu Dokument-ID: 377267

Vorschrift

Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012)

Inhaltsverzeichnis

Anlage 1

Abfälle mit hohem biogenen Anteil gemäß § 5 Abs. 1 Z 1

Abfälle mit hohem biogenen Anteil sind die nachfolgend in Tabelle 1 und (mit den angegebenen Einschränkungen) in Tabelle 2 angeführten Abfallarten, definiert durch die zugeordnete fünfstellige Schlüssel-Nummer und gegebenenfalls durch die zusätzliche zweistellige Spezifizierung gemäß Anlage 5 der Abfallverzeichnisverordnung. Teilmengen von Abfallarten, die nicht in den Tabellen 1 und 2 angeführt sind, gelten nicht als Abfälle mit hohem biogenen Anteil oder als Biomasse.

Tabelle 1: Abfälle mit hohem biogenen Anteil

Schlüsselnummer und SpezifizierungAbfallbezeichnung und Spezifizierung
12Abfälle pflanzlicher und tierischer Fetterzeugnisse
123Abfälle aus der Produktion pflanzlicher und tierischer Fette und Wachse
12301Wachse
125Emulsionen und Gemische mit pflanzlichen und tierischen Fettprodukten
12501Inhalt von Fettabscheidern
12503Öl-, Fett- und Wachsemulsionen
17Holzabfälle
171Holzabfälle aus der Be- und Verarbeitung
17104Holzschleifstäube und -schlämme
17104 01Holzschleifstäube und -schlämme – (aus) behandeltes(m) Holz
17104 02Holzschleifstäube und -schlämme – (aus) nachweislich ausschließlich mechanisch behandeltes(m) Holz
17104 03Holzschleifstäube und -schlämme – (aus) behandeltes(m) Holz, schadstofffrei
17114Staub und Schlamm aus der Spanplattenherstellung
17115Spanplattenabfälle
172Holzabfälle aus der Anwendung
17202Bau- und Abbruchholz¹
17202 01Bau- und Abbruchholz – (aus) behandeltes(m) Holz¹
17202 02Bau- und Abbruchholz – (aus) nachweislich ausschließlich mechanisch behandeltes(m) Holz
17202 03Bau- und Abbruchholz – (aus) behandeltes(m) Holz, schadstofffrei
17207Eisenbahnschwellen
17209Holz (zB Pfähle und Masten), teerölimprägniert
17209 88Holz (zB Pfähle und Masten), teerölimprägniert – ausgestuft
18Zellulose-, Papier- und Pappeabfälle
184Abfälle aus der Zelluloseverarbeitung
18401Rückstände aus der Papiergewinnung (Spuckstoffe) ohne Altpapieraufbereitung
187Papier- und Pappeabfälle
18702Papier und Pappe, beschichtet
19Andere Abfälle aus der Verarbeitung und Veredelung tierischer und pflanzlicher Produkte
199Andere Abfälle aus der Verarbeitung und Veredelung tierischer und pflanzlicher Produkte
19909Sudkesselrückstände (Seifenherstellung)
94Abfälle aus der Wasseraufbereitung, Abwasserbehandlung und Gewässernutzung
947Rückstände aus der Kanalisation und Abwasserbehandlung (ausgenommen Schlämme)
94705Inhalte aus Fettfängen
949Abfälle aus der Gewässernutzung
94902Rechengut aus Rechenanlagen von Kraftwerken

¹ Ohne salzimprägnierte Hölzer [Anmerkung: salzimprägnierte Hölzer können einen hohen Eintrag von Schwermetallen bedingen (Bleiweiß, CFA-Salze usw.), der bei der thermischen Behandlung nicht zerstört wird].

Anmerkungen zu Tabelle 1:

Der Feststoffgehalt der oben angeführten Abfälle besteht überwiegend (über 90 %) aus organischem Kohlenstoff. Dabei lassen sich drei Gruppen von Abfällen unterscheiden:

Gruppe 1:

Die folgenden Abfälle leiten sich direkt oder indirekt (in Form von Zellulose oder Lignin) von Holz, welches den ältesten Biobrennstoff darstellt, ab:

17104 (gegebenenfalls mit Spezifizierung), 17114, 17115, 17202 (gegebenenfalls mit Spezifizierung), 17207, 17209 (gegebenenfalls mit Spezifizierung), 18401, 94902

Der Feststoffanteil dieser Abfälle besteht zum überwiegenden Anteil aus organisch gebundenem Kohlenstoff biologischen Ursprungs (in Form von Zellulose und Lignin). Der Heizwert der Trockensubstanz liegt dabei in der Größenordnung von 20 MJ/kg.

Gruppe 2:

Die nachfolgenden Abfälle leiten sich im Wesentlichen aus tierischen und pflanzlichen Fetten ab. Der Kohlenstoffanteil ist biologischen Ursprungs und liegt im Wesentlichen in Form von Glyceriden und Fettsäuren vor. Der Heizwert der organischen Substanz liegt damit sehr hoch (Größenordnung von 30 MJ/kg).

12301, 12501, 12503, 19909, 94705

Gruppe 3:

Die nachstehenden Abfälle stellen einen Verbund zwischen Abfällen der Gruppe 1 und synthetischen Polymeren (PE usw.) bzw. Metallen (Al) dar. Der spezifische Heizwert der nicht biologischen Anteile liegt zwar höher, als jener der biologischen Anteile, dennoch überwiegt der Heizwert der biologischen Anteile in der Mischung zu wesentlich mehr als 50 % (der Heizwert von PE liegt zwar etwa doppelt so hoch wie jener von Papier, doch liegt der Kunststoffanteil in der Regel unter 25 %).

18702

Tabelle 2: Abfälle mit hohem biogenen Anteil, soweit eine biologische Verwertung nicht möglich oder vorzuziehen ist

Schlüsselnummer und SpezifizierungAbfallbezeichnung und Spezifizierung
11Nahrungs- und Genussmittelabfälle
111Abfälle aus der Nahrungsmittelproduktion
11102überlagerte Lebensmittel
11103Spelzen, Spelzen- und Getreidestaub
11104Würzmittelrückstände
11110Melasse
11111Teig
11112Rübenschnitzel, Rübenschwänze
114Abfälle aus der Genussmittelproduktion
11401überlagerte Genussmittel
11402Tabakstaub, Tabakgrus, Tabakrippen
11404Malztreber, Malzkeime, Malzstaub
11405Hopfentreber
11406Ausputz- und Schwimmgerste
11415

Trester

11416Fabrikationsrückstände von Kaffee (zB Röstgut und Extraktionsrückstände)
11417Fabrikationsrückstände von Tee
11418Fabrikationsrückstände von Kakao
11419Hefe und hefeähnliche Rückstände
11423Rückstände und Abfälle aus der Fruchtsaftproduktion
117Abfälle aus der Futtermittelproduktion
11701Futtermittel
11702überlagerte Futtermittel
12

Abfälle pflanzlicher und tierischer Fetterzeugnisse

121Abfälle aus der Produktion pflanzlicher und tierischer Öle
12101Ölsaatenrückstände
12102verdorbene Pflanzenöle
123Abfälle aus der Produktion pflanzlicher und tierischer Fette und Wachse
12302Fette (zB Frittieröle)
127Schlämme aus der Produktion pflanzlicher und tierischer Fette
12702Schlamm aus der Speisefettproduktion
12703Schlamm aus der Speiseölproduktion
12704Zentrifugenschlamm
129Raffinationsrückstände aus der Verarbeitung pflanzlicher und tierischer Fette
12901Bleicherde, ölhaltig
17Holzabfälle
171Holzabfälle aus der Be- und Verarbeitung
17101Rinde
17102Schwarten, Spreißel aus naturbelassenem, sauberem, unbeschichtetem Holz
17103Sägemehl und Sägespäne aus naturbelassenem, sauberem, unbeschichtetem Holz
172Holzabfälle aus der Anwendung
17201Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt
17201 01Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt – (aus) behandeltes(m) Holz
17201 02Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt – (aus) nachweislich ausschließlich mechanisch behandeltes(m) Holz
17201 03Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt – (aus) behandeltes(m) Holz, schadstofffrei
17203Holzwolle, nicht verunreinigt
18Zellulose-, Papier- und Pappeabfälle
181Abfälle aus der Zellstoffherstellung
18101Rückstände aus der Zellstoffherstellung (Spuckstoffe und Äste)
19andere Abfälle aus der Verarbeitung und Veredelung tierischer und pflanzlicher Produkte
199andere Abfälle aus der Verarbeitung und Veredelung tierischer und pflanzlicher Produkte
19901Stärkeschlamm
19903Gelatineabfälle
19904Rückstände aus der Kartoffelstärkeproduktion
19905Rückstände aus der Maisstärkeproduktion
19906Rückstände aus der Reisstärkeproduktion
19911Darmabfälle aus der Verarbeitung
53Abfälle von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln sowie von pharmazeutischen Erzeugnissen und Desinfektionsmitteln
535Abfälle von Arzneimittelerzeugnissen
53504Trester von Heilpflanzen
91Feste Siedlungsabfälle einschließlich ähnlicher Gewerbeabfälle
916Marktabfälle
91601Viktualienmarkt-Abfälle
917Grünabfälle
91701Garten- und Parkabfälle sowie sonstige biogene Abfälle, die nicht den Anforderungen der Kompostverordnung idgF entsprechen
94Abfälle aus Wasseraufbereitung, Abwasserbehandlung und Gewässernutzung
949Abfälle aus der Gewässernutzung
94901Rückstände aus der Gewässerreinigung (Bachabkehr-, Abmäh- und Abfischgut)

Anmerkungen zu Tabelle 2:

Die in der Tabelle 2 genannten Abfälle sind biologischen Ursprungs (tierische und pflanzliche Produkte) und enthalten in der Festsubstanz im Wesentlichen Kohlenwasserstoffverbindungen; sie lassen sich wieder in drei Gruppen teilen:

Gruppe 1:

„Natives“ biologisches Material, dh. Pflanzen, Pflanzenteile (inklusive Extraktionsrückstände) und tierische Gewebe in ihrer natürlichen Zusammensetzung. Der Feststoffanteil besteht überwiegend aus biologisch fixiertem Kohlenstoff in Form von Zellulose/Lignin (Zellwand, Speicherkörper), Protein und Glyceriden (Zellmembran, Speicherkörper). Ein „antropogener“ Anteil ist gering (allenfalls als Verunreinigung aus der Sammlung).

11103, 11104, 11112, 11402, 11404, 11405, 11406, 11415, 11416, 11417, 11418, 11419,11423, 12101, 12102, 12302, 17101, 17102, 17103, 17201 (gegebenenfalls mit Spezifizierung), 17203, 18101, 19901, 19903, 19904, 19905, 19906, 19911, 53504, 91601, 91701, 94901

Gruppe 2:

Zu Nahrungsmittel verarbeitete pflanzliche und tierische Stoffe: Der Feststoffanteil dieser Abfälle ist überwiegend biologischen Ursprungs mit geringen Anteilen (anorganischer) Füllstoffe und allenfalls Verpackungsresten.

11102, 11110, 11111, 11401, 11701, 11702, 12702, 12703, 12704

Gruppe 3:

Verarbeitungsrückstände mit einem erhöhten anorganischen Anteil, deren organischer Anteil aber zur Gänze biogenen Ursprungs ist.

12901