1. AEV für kommunales Abwasser
Anlage A
1. | Allgemeine Festlegungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1.1 | Kurzbezeichnungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die verwendeten Kurzbezeichnungen beziehen sich auf folgende Abwasserparameter:
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1.2 | Größenklassen von Abwasserreinigungsanlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Für die Emissionsbegrenzungen der Z 2 werden in Abhängigkeit vom Bemessungswert einer Abwasserreinigungsanlage gemäß § 1 Abs. 1 folgende Größenklassen festgelegt:
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2. | Emissionsbegrenzungen gemäß § 1 Abs. 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2.1 | Mindestwirkungsgrade in Prozent der Zulauffracht | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die einer Abwasserreinigungsanlage der Größenklasse II größer als 1 000 EW60 oder III oder IV zufließende Fracht an Abwasserinhaltsstoffen ist bezogen auf
zu vermindern. Die einer Abwasserreinigungsanlage der Größenklasse III oder IV zufließende Fracht an Abwasserinhaltsstoffen ist bezogen auf
zu vermindern. Der Mindestwirkungsgrad dieser Abwasserparameter bezieht sich auf die gesamte der Abwasserreinigungsanlage im Probenahmezeitraum zufließende sowie auf die gesamte im Probenahmezeitraum aus der Abwasserreinigungsanlage abfließende Fracht an Abwasserinhaltsstoffen. Interne Rückläufe (zB aus der Schlammbehandlung) dürfen bei der Bestimmung der Zulaufschmutzfracht des ungereinigten Abwassers nicht miterfasst werden. Die Abwasserprobe für die Bestimmung der Zulauffracht ist grundsätzlich nach der Rechen- oder Siebanlage zu entnehmen. Kann in einer Abwasserreinigungsanlage die Bestimmung der Zulauffracht nach der Rechen- oder Siebanlage nicht erfolgen, weil auf Grund der baulichen Anordnung interne Rückläufe miterfasst werden, so ist die Bestimmung der Zulauffracht an einer anderen geeigneten Stelle zulässig. Die Abwasserprobe für die Bestimmung der Ablauffracht ist vom Ablauf der letzten Reinigungsstufe der Abwasserreinigungsanlage vor der Einleitung in das Fließgewässer zu entnehmen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 2.2 | Maximale Ablaufkonzentrationen in mg/l in Abhängigkeit von den Größenklassen gemäß Z 1.2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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