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Dokument-ID: 594460
Artikel 1
Abfallendeverordnung Bruchglas
Artikel 1
Gegenstand
Diese Verordnung enthält Kriterien, anhand deren festgelegt wird, wann für die Herstellung von Glasmaterialien und -gegenständen im Einschmelzverfahren bestimmtes Bruchglas nicht mehr als Abfall anzusehen ist.