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Neu Dokument-ID: 170822

Vorschrift

Basler Übereinkommen

Inhaltsverzeichnis

Artikel 12
Konsultationen über Haftungsfragen

idF BGBl. Nr. 229/1993 | Datum des Inkrafttretens 12.04.1993

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um so bald wie möglich ein Protokoll anzunehmen, das geeignete Regeln und Verfahren hinsichtlich der Haftung und des Ersatzes für Schäden festlegt, die sich aus der grenzüberschreitenden Verbringung und der Entsorgung gefährlicher Abfälle und anderer Abfälle ergeben.