© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 316908

Vorschrift

Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Inhaltsverzeichnis

Artikel 23
Sanktionen

idF ABl. L 174/2011 | Datum des Inkrafttretens 29.06.2011

Die Mitgliedstaaten legen für den Fall des Verstoßes gegen die nach Maßgabe dieser Richtlinie erlassenen innerstaatlichen Vorschriften Sanktionen fest und treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Sanktionen umgesetzt werden. Die Sanktionen müssen wirksam und abschreckend sein und zu dem Verstoß in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission diese Vorschriften bis zum 2. Januar 2013 sowie etwaige spätere Änderungen dieser Vorschriften unverzüglich mit.