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Dokument-ID: 1264564
Artikel 71
Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle
Artikel 71
Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 12. August 2026.
Artikel 67 Absatz 5 gilt jedoch ab dem 12. Februar 2029.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.