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Neu Dokument-ID: 094367

Vorschrift

Kompostverordnung

Inhaltsverzeichnis

Teil 3

Verpflichtende Angaben für alle Qualitätsklassen

Parameter

Angabe im Rahmen der Kennzeichnung

Anmerkung

Schwermetalle

Qualitätsklasse (A+, A, B)

elektrische Leitfähigkeit

Wertebereich in mS/cm
oberer Bereichswert ≤ 50 % über unterem Bereichswert

optional zusätzlich als Salzgehalt in g KCl/l

Größtkorn

Wert in mm

Angabe auch als „Körnung“, „Siebung“ oder „gesiebt bei“ oder „Siebgröße“

Überkorn

Wert in % TM, wenn der Überkornanteil > 5 % TM, ansonsten keine Angabe

Organische Substanz

Wertebereich in % TM
oberer Bereichswert ≤ 50 % über unterem Bereichswert

N-gesamt

Wertebereich in % TM
oberer Bereichswert ≤ 50 % über unterem Bereichswert

C/N Verhältnis

Wertebereich
oberer Bereichswert ≤ 50 % über unterem Bereichswert

P-gesamt

Wertebereich
in % TM oberer Bereichswert ≤ 70 % über unterem Bereichswert

optional zusätzlich als Oxid (P2O5); keine Kennzeichnungspflicht für 100 % Rindenkompost

K-gesamt

Wertebereich in % TM oberer Bereichswert ≤ 70 % über unterem Bereichswert

optional zusätzlich als Oxid (K2O); keine Kennzeichnungspflicht für 100 % Rindenkompost

Carbonat als CaCO3

Wertebereich in % TM oberer Bereichswert ≤ 70 % über unterem Bereichswert

keine Kennzeichnungspflicht für 100 % Rindenkompost

Bor-verfügbar

Wertebereich in % TM oberer Bereichswert ≤ 100 % über unterem Bereichswert

nur bei Müllkompost bzw. bei Verwendung von Klärschlamm als Ausgangsmaterial

Trockenmasse

Wertebereich in % FM oberer Bereichswert ≤ 50 % über unterem Bereichswert

keine Kennzeichnungspflicht für 100 % Rindenkompost

Feuchtdichte

Wertebereich in kg/l FM oberer Bereichswert ≤ 50 % über unterem Bereichswert

pH-Wert in CaCl2

Wertebereich
oberer Bereichswert maximal 1,5 pH-Einheiten über unterem Bereichswert

Wachstumstest mit Kresse

Angabe der Anwendungsbeschränkungen gemäß Teil 2 Punkt III

Ausschluss von Anwendungsfällen bei Grenzwertüberschreitung gemäß Anlage 2 Teil 1 Tabelle 2

Keimfähige Samen und austriebsfähige Pflanzenteile

Angabe der Anwendungsbeschränkungen gemäß Teil 2 Punkt III

Ausschluss von Anwendungsfällen bei Grenzwertüberschreitung gemäß Anlage 2 Teil 1 Tabelle 2; keine Kennzeichnungspflicht für 100 % Rindenkompost

Seuchenhygienische Verträglichkeit

Angabe der Anwendungsbeschränkungen gemäß Teil 2 Punkt III

Ausschluss von Anwendungsfällen im Falle der Identifikation von gemäß Anlage 2 Teil 1 Tabelle 2a zu untersuchenden pathogenen Keimen; Anwendungsempfehlungen gemäß Kompostbeurteilung