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Neu Dokument-ID: 1057589

Vorschrift

Information zum Umgang mit COVID-19 Abfällen

Inhaltsverzeichnis

Text

Abfälle wie Schutzausrüstungen, Untersuchungsbehälter, Textilien etc. die im Zuge von Untersuchungen bei Verdacht auf eine Coronaviren (2019-nCoV)-Infektion in speziellen Untersuchungsräumen und Isolierstationen anfallen, stellen keinen infektiösen Abfall im Sinne des AWG 2002 sowie darauf beruhender Verordnungen dar. Sie sind somit nicht als gefährlicher Abfall einzustufen (ähnlich wie bei Influenza-, HIV- oder Hepatitis B-Viren). Das gilt auch für Einweg-Schutzanzüge, welche unter anderem das Rote Kreuz oder die Polizei bei ihren Ersttestungen verwenden. Aus Gründen der Seuchenprävention ist es aber dennoch angezeigt, solche Abfälle getrennt zu erfassen und einer thermischen Behandlung zuzuführen.

Dabei soll sichergestellt werden, dass diese Abfälle nicht unmittelbar, d.h. „ungeschützt“, gemeinsam mit anderen Abfällen in den Restmüll gegeben werden, sondern in einer gesonderten Umhüllung (z.B. in einem extra Müllbeutel) „getrennt“ erfasst und anschließend einer Entsorgungsschiene zugeführt werden, die ohne weitere manuelle Aufbereitung (= Vermeidung von Kontakt mit Menschen) einer thermischen Behandlung – ggf. nach einer maschinellen M(B)A – unterzogen werden. Das kann (und wird in den meisten Fällen) die Entsorgung über den Restmüll sein.

Abfälle von an 2019-nCoV erkrankten Personen sind gemäß ÖNORM S2104 der Kategorie „Abfälle, die nur innerhalb des medizinischen Bereichs eine Infektions- oder Verletzungsgefahr darstellen können, jedoch nicht wie gefährliche Abfälle entsorgt werden müssen“ zuzuordnen und somit unter den Abfallarten SN 97104, SN 97105 bzw. SN 97103 einzustufen und zu entsorgen.

Abfall aus Infektionsstationen bzw. Quarantänestationen im medizinischen Bereich soll nicht einer nochmaligen Trennung unterzogen, sondern einer direkten Entsorgung zugeführt werden.

Analog wäre auch in Haushalten mit positiv getesteten Personen zu verfahren, auch diese Abfälle sind nicht nachträglich, zusätzlich unter menschlicher Kontaktaufnahme (z.B. manuelles Herausklauben von Wertstoffen aus dem Restmüll) zu trennen oder zu behandeln. Einer rein mechanisch-maschinellen Trennung des Restmülls vor einer thermischen Behandlung steht nichts im Wege.