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Dokument-ID: 1090113
Sozialleistungsgesetz (SLG)
§ 35. Kostenersatzpflichten, Übergang von Rechtsansprüchen, Ersatzansprüche Hilfe leistender Dritter
Die §§ 21 bis 25 und § 26 lit. e über Kostenersatzpflichten, die Herabsetzung des Ausmaßes des Kostenersatzes, den Übergang von Rechtsansprüchen sowie Ersatzansprüche Hilfe leistender Dritter gelten sinngemäß.