© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 999530

Vorschrift

NÖ Grundversorgungsgesetz

Inhaltsverzeichnis

§ 7c. Integrationserklärung

idF LGBl. Nr. 63/2017 | Datum des Inkrafttretens 22.08.2017

(1) Personen nach § 7b Abs. 1 haben sich im Rahmen einer Integrationserklärung (Anlage A) zur Umsetzung der Maßnahmen nach § 7b zu verpflichten.

(2) Die Integrationserklärung ist von jeder Person nach Abs. 1 innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Antragstellung oder Aufforderung persönlich zu unterschreiben. Eine Vertretung ist, mit Ausnahme der Unterschrift durch gesetzliche Vertreter, nicht zulässig.

(LGBl. Nr. 63/2017)