Operative Leitlinien zum Durchführungsbeschluss zur Massenzustrom-Richtlinie
10. ÜBER DAS BLUEPRINT-NETZ ZU MELDENDE INFORMATIONEN
Um die ordnungsgemäße Durchführung des Ratsbeschlusses zu gewährleisten, fordert die Kommission die Mitgliedstaaten im Einklang mit Artikel 7 Absatz 2, Artikel 19, Artikel 25, Artikel 26 Absatz 2, Artikel 27 Absätze 1 und 2 der Richtlinie 2001/55/EG auf, folgende Informationen über das Blueprint-Netz zu übermitteln:
- die Erweiterung des vorübergehenden Schutzes auf weitere Kategorien Vertriebener;
- allgemeine Anfragen und die Aufnahmekapazitäten für Überstellungen;
- Angaben zur Zahl der Personen, die vorübergehenden Schutz genießen;
- die Zahl der Drittstaatsangehörigen, die im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels der Ukraine sind und vorübergehenden Schutz oder sonstigen Schutz genießen, und
- Informationen über die nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Durchführung des vorübergehenden Schutzes.
Weitere Angaben, die sie bereitstellen können, wären etwa Informationen über spezifische Aspekte der Lage in der Ukraine, die für die Freizügigkeit und die Situation der Menschen unmittelbar relevant sind, oder Informationen über die Antizipation weiterer Neuankömmlinge in der EU, die Lage an und vor der Grenze, Hindernisse für eine reibungslose Ausreise und Maßnahmen zur Erleichterung des Transits an der Grenze, die Lage und die Bedürfnisse bezüglich der Aufnahme, Zahlen und Verfahren für unbegleitete Minderjährige, die Situation von Drittstaatsangehörigen, die nicht aus der Ukraine stammen, und entsprechenden Unterstützungsbedarf, die Bereitstellung bilateraler Unterstützung für andere Mitgliedstaaten und die Zahl der Personen, die in einen anderen Mitgliedstaat weiterreisen wollen. Umfang und Art der von Mitgliedstaaten angeforderten Informationen hängen von den sich verändernden Gegebenheiten bezüglich des Blueprint-Netzes ab.
Die gesammelten Informationen werden gegebenenfalls auch auf der Solidaritätsplattform und im Rahmen der integrierten EU-Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR) verwendet.