8.5.1 Name
Aufgrund der GEAS-Reform wurde das Verfahren für internationalen Schutz grundlegend neu strukturiert. Das hat auch für UMA Bedeutung, wobei die österreichische Umsetzung nur an wenigen Stellen eigene Sonderbestimmungen vorsieht. Auch für Minderjährige gilt: Nach dem erstmaligen Antreffen im Bundesgebiet erfolgt zunächst eine erkennungsdienstliche Behandlung. Ergibt diese, dass noch kein Screening im Unionsgebiet durchgeführt wurde, schließt sich ein solches an. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Antrag auf internationalen Schutz gestellt wird. Wird ein Antrag gestellt, wird dieser sodann registriert und muss anschließend eingereicht werden.