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Dokument-ID: 804798
Artikel 5.
Genfer Flüchtlingskonvention
Artikel 5.
Rechte außerhalb des Abkommens
Dieses Abkommen soll keinerlei Rechte oder Vorteile, die von einem vertragschließenden Staat vor oder neben diesem Abkommen gewährt wurden, beeinträchtigen.