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Neu Dokument-ID: 804798

Vorschrift

Genfer Flüchtlingskonvention

Inhaltsverzeichnis

Artikel 5.
Rechte außerhalb des Abkommens

idF BGBl. Nr. 55/1955 | Datum des Inkrafttretens 30.01.1955

Dieses Abkommen soll keinerlei Rechte oder Vorteile, die von einem vertragschließenden Staat vor oder neben diesem Abkommen gewährt wurden, beeinträchtigen.