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Dokument-ID: 1191292
Artikel 6
Erhöhung Kostenhöchstsätze Erstversorgungspauschale
Artikel 6
Geltungsdauer und Kündigung
(1) Diese Vereinbarung wird auf unbefristete Zeit abgeschlossen.
(2) Sollte ein Vertragspartner die Vereinbarung aufkündigen, wird diese Kündigung frühestens 18 Monate nach Zustellung der Kündigung an alle Vertragspartner wirksam.