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Dokument-ID: 835641
2.5.1 Allgemeines
Eine aufenthaltsbeendende Maßnahme ist die im Rahmen eines Verfahrens erlassene (bescheidmäßige) Grundlage, die verpflichtende Rückkehr rechtmäßig aufhältiger Fremder als auch irregulär im Bundesgebiet befindlicher Personen anzuordnen; maW die Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet.