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Dokument-ID: 838111
11.1 Zum Inhalt der Bestimmungen
Im 5. Abschnitt des 4. Hauptstückes des Asylgesetzes (AsylG) finden sich nunmehr Sonderbestimmungen zum Verfahrensrecht in Asylverfahren, die im Wege der Erlassung einer so genannten „Notverordnung“ zur Anwendung gelangen können.